GLOSSAR

Finanzschuld

Internationale Finanzhilfemechanismen

Rentenmarkt

Verzinsung

Euroraum-Aggregate

Währungsbezeichnungen

Zeichenerklärung


Finanzschuld

Auslandsverschuldung:

Verschuldung in heimischer Währung und in Fremdwährungen gegenüber ausländischen Gläubigern.

 

Bereinigte Finanzschuld:

Finanzschuld des Bundes nach Abzug von im eigenen Besitz befindlichen Bundesschuldkategorien (Bundesanleihen, Bundesschatzscheine).

 

Bewertungsänderungen:

Auf Wechselkursänderungen zurückzuführende Unterschiede der Eurogegenwerte der Fremdwährungsschuld. Kursgewinne (Verminderung der Eurogegenwerte) entstehen durch Abwertung, Kursverluste (Erhöhung der Eurogegenwerte) durch Aufwertung der jeweiligen Fremdwährung gegenüber dem Euro. Bewertungsdifferenzen ergeben sich für die während des Jahres unverändert gebliebenen Fremdwährungsbeträge, aus der Differenz zwischen den Kursen zum Jahresende des Berichtsjahres und des Vorjahres. Bei den im Laufe des Jahres aufgenommenen Schuldtiteln kommen Bewertungsdifferenzen durch die Differenz zwischen dem Kurs am Tag der Umrechnung in Euro und dem Jahresendkurs zustande, für die während des Jahres getilgten Teilbeträge durch die Differenz zwischen dem Jahresendkurs des Vorjahrs und dem Tilgungskurs.

 

Bruttozunahme der Finanzschuld:

Neuaufnahmen von Schuldtiteln einschließlich Konversionsaufnahmen und Kursverluste.

 

Cashflow-at-Risk:

Das Cashflow-at-Risk ist eine statistische Risikokennzahl, die angibt, wie stark die Zinskosten der Verschuldung aufgrund der Volatilität von Zins- und Währungsmärkten in einem bestimmten Zeitraum mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit maximal ansteigen können. Dieser Risikoabschätzung liegen meist Annahmen bezüglich der zukünftigen Defizite und der Struktur der zukünftigen Mittelaufnahme zugrunde. Für die Schwankungsintensität der Preise (Zinssätze und Wechselkurse) wird auf historische Volatilitäten zurückgegriffen.

 

Duration (Macaulay, Modified, Effective):

Die Macaulay Duration bezeichnet die barwertgewichtete, durchschnittliche Zeitdauer der Kapitalbindung von Schuldverschreibungen. Im Gegensatz zur Restlaufzeit werden beim Konzept der Duration auch die Zinszahlungsströme berücksichtigt. Die Modified Duration wird von der Macaulay Duration abgeleitet und stellt ein Risikomaß dar, mit dem die Sensitivität von Schuldverschreibungen oder Portfolios auf Zinssatzveränderungen geschätzt werden kann. Da die Modified Duration bei Transaktionen mit eingebetteten Kündigungsoptionen keine exakten Ergebnisse liefert, wird im Berichtswesen der ÖBFA über die direkte Berechnung der Sensitivitäten des Portfolios auf die Effective Duration rückgeschlossen.

 

Euroschuld:

Auf Euro lautende Finanzschulden des Bundes gegenüber inländischen und ausländischen Gläubigern.

Finanzierungssaldo:

Veränderung der finanziellen Forderungen abzüglich der Veränderung der finanziellen Verbindlichkeiten.

 

Finanzschuld:

Nicht fällige Verbindlichkeiten des Bundes laut § 65a Bundeshaushaltsgesetz 1986 i. d. g. F. zuzüglich der Verbindlichkeiten und abzüglich der Forderungen aus Währungstauschverträgen (Finanzschuld im engeren Sinn einschließlich Cross-Currency-Swaps). Zieht man davon jene Schuldtitel des Bundes ab, die sich im eigenen Besitz befinden, so ergibt sich der bereinigte Schuldenstand.

 

Finanzschuld im engeren Sinn:

Finanzschuld des Bundes ohne Berücksichtigung der Währungstauschverträge im Sinne des § 65 des Bundeshaushaltsgesetzes 1986 i. d. g. F.

 

Fremdwährungsschuld:

Finanzschulden des Bundes in fremden Währungen gegenüber inländischen und ausländischen Gläubigern. Seit Beginn der Währungsunion am 1. Jänner 1999 auf Nicht-Euro lautende Finanzschulden. Die Umrechnung in Euro erfolgt zu Devisenmittelkursen.

 

Konversion:

Umwandlung eines Schuldtitels, wobei Ausstattungsmerkmale (Zinssatz, Tilgung, Laufzeit) oder die Verschuldungsform geändert werden.

 

Nettodefizit:

Überhang der Ausgaben über die Einnahmen des Allgemeinen Haushalts laut Bundesfinanzgesetz bzw. Bundesrechnungsabschluss.

 

Neuverschuldung (Nettoveränderung der Finanzschuld):

Bruttozunahme der Verschuldung abzüglich Tilgungen einschließlich Konversionstilgungen und Kursgewinne.

 

Nicht titrierte Finanzschuld:

Verschuldung in Form von Direktkrediten und Darlehen.

 

Pensionsgeschäfte:

Befristete Übertragung von Wertpapieren des Pensionsgebers an den Pensionsnehmer. Der Pensionsgeber erhält für die Dauer des Pensionsgeschäfts Liquidität im Wert der Anleihe, während der Pensionsnehmer im Gegenzug eine mit dem Wertpapier abgesicherte Veranlagung zu Geldmarktkonditionen tätigt. Im Falle unechter Pensionsgeschäfte ist laut § 50 BWG der Pensionsnehmer berechtigt, aber nicht gezwungen, die Vermögensgegenstände zurück zu übertragen. Unechte Pensionsgeschäfte sind in der Bilanz des Pensionsnehmers auszuweisen.

 

Primärsaldo:

Budgeteinnahmen abzüglich Budgetausgaben ohne Zinszahlungen.

 

Rechtsträgerfinanzierungen:

Kreditoperationen im Namen des Bundes für sonstige Rechtsträger, an denen der Bund mehrheitlich beteiligt ist oder für deren Kreditoperationen der Bund die Haftung als Bürge und Zahler übernommen hat (§ 65c BHG i. d. g. F. ). Kreditoperationen für sonstige Rechtsträger gelten nicht als Finanzschulden gemäß Bundeshaushaltsgesetz. Bei den öffentlichen Schulden im Sinne von Maastricht sind allerdings Rechtsträgerfinanzierungen des Bundes hinzuzuzählen (Eurostat-Feststellung vom Jänner 2003).

 

Restlaufzeit:

Zeitraum vom Beobachtungszeitpunkt bis zur Endfälligkeit der Verbindlichkeit. Die durchschnittliche Restlaufzeit ergibt sich aus der mit dem aushaftenden Kapital gewichteten mittleren Restlaufzeit der Verbindlichkeiten.

 

Schuldformen des Bundes in Fremdwährungen:

  • Anleihen: Fremdwährungsanleihen der Republik Österreich.
  • Kredite und Darlehen: Direktkredite und Darlehen in- und ausländischer Banken in Fremdwährung.
  • Schuldverschreibungen: Privatplatzierungen der Republik Österreich in Fremdwährung, wobei auf öffentliche Ankündigung und Zeichnungsaufforderung des Publikums verzichtet wird, sowie Emissionen mit einem Emissionsvolumen bis zu 500 Mio EUR.

 

Schuldformen des Bundes in heimischer Währung:

  • Anleihen: Im Auktionsverfahren oder im Wege eines Bankenkonsortiums emittierte Euroanleihen (Einmalemissionen) der Republik Österreich mit fixer Verzinsung und mittel- bis langfristigen Laufzeiten.
  • Bankendarlehen: Direktkredite und Darlehen von Banken.
  • Bundesobligationen: Von der Republik Österreich mit der Bezeichnung "Bundesobligationen" begebene Einmalemissionen (i. Allg. Privatplatzierungen) sowie Emissionen mit einem Emissionsvolumen bis zu 500 Mio EUR.
  • Bundesschatzscheine: Vorwiegend kurzfristige Schuldverschreibungen des Bundes mit fixer Verzinsung, die zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt oder direkt in die Portefeuilles der Banken übernommen werden und für die zum Teil Konversionsvereinbarungen bestehen.
  • Sonstige Kredite: Kredite und Darlehen von Gebietskörperschaften und Parafisci.
  • Versicherungsdarlehen: Darlehen der Vertragsversicherungen an den Bund.

 

Titrierte Finanzschuld:

Verschuldung, die vom Inhaber formlos übertragen werden kann (Bundesanleihen, Bundesobligationen, Bundesschatzscheine und Schuldverschreibungen).

 

Value-at-Risk:

Während beim Cashflow-at-Risk eine Flussgröße analysiert wird, zielt das Value-at-Risk auf die Risikoabschätzung einer Bestandsgröße ab. Value-at-Risk zeigt das Verlustpotenzial für das Portfolio (mögliche Marktwerterhöhungen der Verschuldung). Dabei wird – mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit und über einen bestimmten Zeithorizont – abgeschätzt, wie stark sich der Wert eines Portfolios maximal ändern kann. Im Risikomanagement der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur wird sowohl das Fremdwährungs-Value-at-Risk (mögliche Verluste wegen Währungsbewegungen) als auch das Gesamt-Value-at-Risk (mögliche Verluste wegen Währungs- und Zinsänderungen) gemessen.

 

Währungstauschverträge (Cross-Currency-Swaps und/oder Zinsswaps):

Verträge, in denen die Vertragspartner vereinbaren, jeweils die Verpflichtungen (Zinsen- und/oder Tilgungszahlungen) aus Kreditaufnahmen der anderen Partei zu übernehmen. Die aufgrund der Marktstellung erzielten Vorteile für die Vertragspartner werden je nach Bonität und Verhandlungsgeschick aufgeteilt.



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Internationale Finanzhilfemechanismen

European Financial Stability Facility (EFSF):

Gesellschaft, die bei Bedarf zur Kreditvergabe an Länder des Euroraums Anleihen emittieren kann, für die die Euroraum-Länder anteilsmäßig haften.

 

European Financial Stabilisation Mechanism (EFSM):

Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus bis Juni 2013. Verordnung, durch die die Europäische Kommission im Auftrag der EU Mittel in Höhe von bis zu 60 Mrd EUR aufnehmen und diese als Kredite an EU-Mitgliedstaaten vergeben kann.

 

European Stabilisation Mechanism (ESM):

Permanenter Rettungsschirm ab Juli 2013, der über eine internationale Organisation nach dem Völkerrecht unter strengen Vorgaben Finanzhilfen an Euroländer mit Zahlungsschwierigkeiten gewährt und ab diesem Zeitpunkt EFSM und ESM ablöst.



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Rentenmarkt

Einmalemission:

Ausgabe eines bestimmten Nominalbetrags gleichartig ausgestatteter Rentenwerte, die während einer bestimmten Frist (Zeichnungsfrist) gleichzeitig zum Ersterwerb angeboten werden (Anleihen und Bundesobligationen).

 

Mengentender:

Auktionsverfahren mit fixem Zinssatz, bei dem die Zuteilung nach der Höhe der gebotenen Volumina der Banken erfolgt.

 

Kurstender:

Emissionsverfahren bei dem die Ausstattungsmerkmale Nominalverzinsung und Laufzeit der Emission festgelegt werden und die Zuteilung aufgrund der Kursangebote der Auktionsteilnehmer bestimmt wird. Der Zuteilungssatz bzw. -preis der individuellen Bietung erfolgt nach dem amerikanischen Zuteilungsverfahren (vorrangige angewandte Emissionstechnik des Bundes).

 

Zins- bzw. Renditentender:

Emissionsverfahren bei dem die Ausstattungsmerkmale der Emission (Kurs, Nominalverzinsung) und die Zuteilung aufgrund der Renditeangebote der Teilnehmer bestimmt werden. Die Emissionstechnik bei Bundesanleihen in EUR erfolgt – wie auch das EZB-Tenderverfahren – nach dem amerikanischen Zuteilungsverfahren, bei dem der Zuteilungssatz bzw. -preis der individuellen Bietung entspricht.



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Verzinsung

EONIA:

Euro OverNight Index Average (Durchschnitt für Taggeldsatz zwischen den Banken).

 

EURIBOR:

Euro Interbank Offered Rate (Durchschnitt für Geldmarktsatz bis 12 Monate zwischen den Banken für Euro-Währungen).

 

Geldmarktorientierte Verzinsung:

Als Referenzzinssatz wird ein Geldmarktzinssatz (z. B. Drei-Monats-EURIBOR) vereinbart. Die Zinskondition der Verbindlichkeit entspricht sodann dem Referenzzinssatz mit oder ohne Aufschlag bzw. Abschlag.

 

LIBOR:

London Interbank Offered Rate (täglich festgelegter Referenzzinssatz im Interbankengeschäft im Regelfall für Nicht-Euro-Währungen).

 

Nominalverzinsung:

Jener Zinssatz, der sich auf den Nennbetrag der Verbindlichkeit bezieht (Kupon). Die Nominalverzinsung der Finanzschuld ergibt sich aus den gewichteten Nominalzinssätzen der aushaftenden Verbindlichkeiten des Bundes.

 

OIS:

Overnight-Index-Swap (Zinsderivat, bei dem ein Festzins gegen einen (variablen) Overnight-Referenzzins getauscht wird).

 

Primärmarktorientierte Verzinsung:

Als Referenzzinssatz wird eine Emissionsrendite gewählt.

 

Sekundärmarktorientierte Verzinsung:

Als Referenzzinssatz wird eine Sekundärmarktrendite gewählt.

 

Sprungfixe Verzinsung:

Zinsanpassung bei Überschreiten der vertraglich festgelegten Schwankungsbreite des Referenzzinssatzes (i. a. der Sekundärmarktrendite).



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Euroraum-Aggregate

Euro-11    =  Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien (seit 1.1.1999)

Euro-12    =  Euro-11-Länder inklusive Griechenland (seit 1.1.2001)

Euro-13    =  Euro-12-Länder inklusive Slowenien (seit 1.1.2007)

Euro-15    =  Euro-13-Länder inklusive Malta und Zypern (seit 1.1.2008)

Euro-16    =  Euro-15-Länder inklusive Slowakei (seit 1.1.2009)

Euro-17    =  Euro-16-Länder inklusive Estland (seit 1.1.2011)



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Währungsbezeichnungen


ATS=Österreichische SchillingISK=Isländische Kronen
AUD=Australische DollarITL=Italienische Lire
BEF=Belgische FrancsJPY=Japanische Yen
BRL=Brasilianische RealLUF=Luxemburgische Francs
CAD=Kanadische DollarMXN=Mexikanische Pesos
CHF=Schweizer FrankenNLG=Holländische Gulden
CZK=Tschechische KronenNOK=Norwegische Kronen
DEM=Deutsche MarkNZD=Neuseeland Dollar
ESP=Spanische PesetenPLN=Polnische Zloty
EUR=EuroRON=Neuer Rumänischer Leu
FRF=Französische FrancsSKK=Slowakische Kronen
GBP=Pfund SterlingTRY=Neue Türkische Lira
GRD=Griechische DrachmenUSD=US-Dollar
HUF=Ungarische ForintXEU=European Currency Unit
   ZAR=Südafrikanische Rand


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Zeichenerklärung

"–": Zahlenwert ist null bzw. Eintragung ist definitorisch unmöglich.

".": Zahlenwert nicht ermittelbar.

"0" oder "0,0": Zahlenwert ist kleiner als die Hälfte der letzten angegebenen Dezimalstelle.


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